Zur Förderung des kirchenmusikalischen Nachwuchses vergibt der Sprengel Lüneburg Stipendien. Das Angebot gilt für angehende Organistinnen und Organisten ebenso wie für Chor- und Posaunenchorleitende und auch Popularmusikerinnen und Popularmusiker.
Was bei der Bewerbung zu beachten ist
- Zur Bewerbung reicht ein formloses Schreiben mit Angaben zur Motivation und zum (musikalischen) Lebenslauf.
- Die Bewerbung ist an den Kreiskantor bzw. die Kreiskantorin zu richten. Er bzw. sie klärt mit dem zuständigen Kirchenmusikdirektor, ob die Bewerbung zugelassen wird.
- In Zweifelsfällen können sich Bewerber*innen auch direkt an den zuständigen Kirchenmusikdirektor wenden:
- Joachim Vogelsänger, Lüneburg: Tel. 04131/731542, kmd.lueneburg@gmx.de
- Michael Voigt, Celle: Tel. 05141/6595, kmd.voigt@stadtkirche-celle.de
- Die Bewilligung erfolgt in Absprache mit Regionalbischof Dr. Stephan Schaede. Die Überreichung der Bewilligungsurkunden findet regelmäßig in einem festlichen Gottesdienst statt.
Bedingungen
- Die Stipendiaten sollen innerhalb von zwei Jahren die D-Prüfung in der betreffenden Sparte ablegen.
- Die Fördersumme beträgt in allen Bereichen insgesamt 650 €.
- Orgelschüler*innen bekommen zu Beginn ihres Stipendiums 325 € ausgezahlt, nach dem Ablegen der D-Prüfung noch einmal 325 €.
- In den anderen Sparten wird zu Beginn eine Fördersumme von 250 € ausgezahlt. Im Verlauf der Ausbildung werden Kosten, die diesen Grundbetrag übersteigen (z.B. durch Einzelunterricht, Fortbildungen, Notenmaterial) mit bis zu weiteren 400 € bezuschusst.
- Eine Bestätigung der Lehrkraft, Teilnahmebescheinigung bzw. Rechnung reicht als Nachweis aus.
- Falls die Ausbildung innerhalb von zwei Jahren abgebrochen wird oder absehbar zu keinem D-Abschluss führt, ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.