Neue Amtsbezeichnung: Regionalbischöfin

Nachricht 01. Januar 2020

Neue Verfassung ändert Titel für Sprengel-Leitung

Regionalbischöfin Dr. Petra Bahr (Foto: Patrice Kunte / Sprengel Hannover).

Zum 1. Januar 2020 tritt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers eine neue Kirchenverfassung in Kraft. Darin ist – neben vielen neuen Regelungen für das kirchliche Leben – auch die Bezeichnung des Amtes der bisherigen Landessuperintendent*innen erneuert worden.

Dem Beispiel anderer Landeskirchen in der Ev. Kirche in Deutschland folgend wird die Amtsbezeichnung "Landessuperintendentin" durch "Regionalbischöfin" ersetzt. Dr. Petra Bahr leitet die Kirchenregion in und um die Landeshauptstadt Hannover mit rund 510.000 Kirchenmitgliedern somit als "Regionalbischöfin für den Sprengel Hannover".

Weitergehende Veränderungen sind mit der neuen Bezeichnung nicht verbunden. Der neue Titel der leitenden Geistlichen betont deutlicher als bisher die vom bischöflichen Amt abgeleiteten Aufgaben. In der Neuen Verfassung heißt es (Artikel 55): „Die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe nehmen den bischöflichen Dienst in den Sprengeln wahr. Sie übernehmen zugleich gesamtkirchliche Aufgaben und haben Anteil an der Leitung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.“ Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem die Ordination von Geistlichen und die Einweihung von Kirchen.

Der Sitz des Sprengels, die hannoversche Landessuperintendentur im Friedrichswall 17, wird nun "Büro der Regionalbischöfin" genannt. Regionalbischöfin Dr. Petra Bahr und ihr Büro sind ab sofort wie folgt zu erreichen: