Tagung der Landessynode vom 3. bis 6. Mai 2017 in Hannover

Nachricht Hannover, 04. Mai 2017

Regionalbischof Klahr mit neun Synodalen aus dem Sprengel Ostfriesland-Ems dabei

Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr (von links) nahm gemeinsam mit den Synodalen aus dem Sprengel Ostfriesland-Ems an der VIII. Tagung der 25. Landessynode vom 3. bis 6. Mai 2017 im Großen Saal der DIAKOVERE-Henriettenstiftung in Hannover teil: Gunda Dröge (Meppen), Alwin Pfanne (Aurich), Henning Mahnken (Uplengen), Dr. Bettina Siegmund (Leer), der Jugenddelegierte Ruben Grüssing (Detern), Superintendentin Angela Grimm (Esens), Ludwig Brüggemann (Hage), Carsten Wydora  (Uplengen) und Pastor Karsten Beekmann (Aurich).

Kirche verjüngt sich - Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Kirchenvorstände mitwählen

Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat das aktive Wahlrecht für die Wahl der Kirchenvorstände von 16 auf 14 Jahre gesenkt.

„Das ist ein deutliches Signal, dass die Landeskirche ihre jungen Mitglieder willkommen heißt. Damit sind die Jugendlichen eingeladen, sich  aktiv in die kirchliche Arbeit einzubringen“, sagt Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr. Der Regionalbischof hoffe, dass sich die Kirchenvorstände jetzt noch intensiver als bisher mit den Anliegen junger Menschen beschäftigen.

In der Begründung des Kirchengesetzes heißt es: „Jugendliche sind nach Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig. Nach der Konfirmation dürfen sie z.B. ein Patenamt übernehmen. Daher sollte es auch möglich sein, dass sie sich bereits in diesem Alter an der Wahl zum Kirchenvorstand beteiligen.“ Jugendlichen solle die Teilnahme am demokratischen Prozess früher ermöglicht werden. Ab 14 Jahren setze oft das ehrenamtliche Engagement ein.

Die nächste Wahl der Kirchenvorstände ist am 11. März 2018. Durch die Absenkung des aktiven Wahlrechtes von 16 auf 14 Jahren erhöht sich die Gesamtzahl der Wahlberechtigten um geschätzt ca. 29.000 Mitglieder. Das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren. 

Landessynode gibt Startschuss zur Diskussion um neue Kirchenverfassung

Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat auf ihrer Tagung im Mai mit der Diskussion um den Entwurf einer neuen Kirchenverfassung begonnen.

Erstmals können Kirchenmitglieder über das Internet Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zur Verfassungsrevision machen, die im März 2018 ausgewertet werden. Ergänzend sind Vorträge in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden vorgesehen, um eine möglichst breite Diskussion über den Entwurf auf allen Ebenen der Landeskirche anzustoßen. Die neue Verfassung könnte dann ab Januar 2020 in Kraft treten.

„Es ist für uns alle etwas Besonderes, dieses historische Ereignis einer neuen Verfassung mit einem Diskussionsprozess aktiv zu begleiten“, sagt Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr. „In den letzten 50 Jahren haben sich unsere Gesellschaft und die kirchliche Wirklichkeit verändert. Das soll nun die neue Verfassung abbilden. Der leitende Gedanke bei der Verfassungsrevision ist, Vielfalt und Kreativität in der Kirche zu ermöglichen und Raum zu lassen für neue Entwicklungen“, so Klahr.

Ein Alleinstellungsmerkmal der neuen Verfassung sei die Beschreibung des besonderen Verhältnisses von Kirche und Rechtsstaat, sagte Synodenpräsident Dr. Matthias Kannengießer. Die Unterstützung des demokratischen Rechtsstaats werde hervorgehoben und die Kirchenmitglieder dazu ermutigt, sich in staatlichen Strukturen zu engagieren. „Wir wollen gewährleisten, dass der Staat, der uns Schutz gewährt, handlungsfähig sein kann“, so Kannengießer.

Seit rund eineinhalb Jahren haben die Mitglieder des Verfassungsausschusses der Landessynode an dem Entwurf gearbeitet. Zu dem Ausschuss gehört auch Superintendentin Angela Grimm aus Esens (Kirchenkreis Harlingerland).