Kirchenvorstandswahl - deutlich gestiegene Wahlbeteiligung

Nachricht Emden, 12. März 2024

Ergebnisse für den Sprengel Ostfriesland-Ems

Die neuen Kirchenvorstände in den evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind gewählt. Die Kirchenvorstandswahl fand bis zum 10. März statt. Sie zeigt im Sprengel Ostfriesland-Ems wie in der ganzen Landeskirche Hannovers eine deutlich gestiegene Wahlbeteiligung. Die Steigerung der Wahlbeteiligung im Sprengel liegt bei 9 %, in der Landeskirche bei rund 10 % . Im Sprengel Ostfriesland-Ems haben 53.822 an der Wahl teilgenommen (2018: 34.920). Das ist eine Wahlbeteiligung von 22,35 %. Vor sechs Jahren lag sie bei 13,29 %.

„Die Steigerung der Wahlbeteiligung freut mich sehr. Das bedeutet Rückenwind für das ehrenamtliche Engagement unserer Leitungsgremien in den Kirchengemeinden. Die Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben mitgestalten“, sagt die Regionalbischöfin für den Evangelisch-lutherischen Sprengel Ostfriesland-Ems, Sabine Schiermeyer.

Im Sprengel Ostfriesland-Ems waren insgesamt 240.799 Kirchenmitglieder zur Kirchenvorstandswahl aufgerufen (2018 waren es 262.851). Erstmals bekamen alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Neben der Briefwahl (64,17 %) konnte die Abstimmung zum ersten Mal auch online erfolgen (29,44 %). In vielen Kirchengemeinden gab es zudem die Möglichkeit, am 10. März im Gemeindehaus per Urnenwahl abzustimmen (6,39 %).  „Dieses vielfältige und unkomplizierte Wahlverfahren zeigte Erfolg“, freut sich  Regionalbischöfin Schiermeyer. 

„Ich möchte allen Gewählten herzlich dafür danken, dass sie ihre Zeit und Kraft zum Wohl ihrer Gemeinde einsetzen möchten. Die Mitglieder der kommenden Kirchenvorstände werden das Gesicht der Kirche vor Ort sein und in herausfordernden Zeiten kirchliches Leben gestalten. Vor diesem großen ehrenamtlichen Einsatz habe ich tiefen Respekt“, sagt Schiermeyer.

„Allen, die die Wahl in den Kirchengemeinden geleitet und die Wahl vor Ort beaufsichtigt  haben, danke ich von Herzen“, so Schiermeyer.

Zur Wahlbeteiligung in den Kirchenkreisen

Die Wahlbeteiligung in den sechs Kirchenkreisen des Sprengels liegt zwischen 14,91 % im Kirchenkreis Emsland-Bentheim (2018: 9,28 %) und 27,97 % im Harlingerland (2018: 17,34 %). In den anderen vier Kirchenkreisen verhält es sich folgendermaßen: Aurich 25,39 % (2018: 14,64 %), Emden-Leer 21,48 % (2018: 12,39 %), Norden 22,40 % (2018: 12,04 %) und Rhauderfehn 25,21 % (2018: 16,07 %).

Die Briefwahlbeteiligung ist deutlich angestiegen: Kirchenkreis Aurich 62,54 % (2018: 12,74 %), Emden-Leer 60,30 % (2018: 19,07 %), Emsland-Bentheim 65,85 % (2018: 45,58 %), Harlingerland 67,12 % (2018: 27,26 %), Norden 68,99 % (2018: 20,42 %), Rhauderfehn 61,77 % (2018: 12,51 %).

Erstmals war eine Onlinewahl möglich: Kirchenkreis Aurich 27,81 %, Emden-Leer 31,01 %, Emsland-Bentheim 30,30 %, Harlingerland 28,42 %, Norden 26,05 %, Rhauderfehn 33, 96 %.

Die Beteiligung an der Urnenwahl gestaltete sich folgendermaßen: Kirchenkreis Aurich 9,64 %, Emden-Leer 8,69 %, Emsland-Bentheim 3,85 %, Harlingerland 4,45 %, Norden 4,96 %, Rhauderfehn, 4,27 %.

Nach Ablauf der Beschwerdefrist für die Wahl, eine Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, werden auf Vorschlag der amtierenden Kirchenvorstände und der neu Gewählten durch den Kirchenkreisvorstand weitere Mitglieder in den künftigen Kirchenvorstand berufen. Die gottesdienstliche Einführung der neu Gewählten und Berufenen erfolgt im Mai oder Juni 2024. Am 1. Juni beginnt die Amtszeit der neuen Kirchenvorstände. Sie beträgt sechs Jahre.

Zusammen mit dem jeweiligen Pfarramt bilden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Sie gestalten das geistliche Profil einer Gemeinde mit, verantworten die Geschäftsführung und setzen inhaltliche Schwerpunkte. Sie bringen ihre eigenen Begabungen und Fähigkeiten zum Wohle der Gemeinde ein, nehmen an den monatlichen Sitzungen teil und beteiligen sich an den Gottesdiensten. 

Information

Nach den letzten Kirchenvorstandswahlen im März 2018 hat die Landeskirche Hannovers das Wahlverfahren grundlegend überarbeitet. Ziel war es, das Wahlverfahren zu vereinfachen.

Wählen durften alle Kirchenmitglieder, die 14 Jahre oder älter sind. Erstmals lag das passive Wahlalter bei 16 Jahren und es gab die neue Möglichkeit, sich zunächst nur für eine dreijährige Mitarbeit im Kirchenvorstand zu bewerben.

Die Wahlen zu den kirchlichen Leitungsgremien finden in allen fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen zeitgleich statt. Insgesamt waren rund 2,6 Millionen Kirchenmitglieder in Niedersachsen zur Wahl aufgerufen.