Ehrung der Ordinationsjubilare auf dem Generalkonvent

Nachricht Emden, 16. Mai 2013

öso. Emden. Ostfriesland. Emsland. Grafschaft-Bentheim. Der Generalkonvent des Evangelisch-lutherischen Sprengels Ostfriesland endete mit einem Abendmahlsgottesdienst in der Martin-Luther-Kirche in Emden. Einmal im Jahr lädt Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr alle Pastorinnen und Pastoren aus dem Sprengel zu dieser Zusammenkunft ein. "Ein Generalkonvent dient der theologischen Fortbildung ebenso wie der Gemeinschaft aller Pastorinnen und Pastoren in einem Sprengel. Für mich ist das immer ein besonderer Tag zu dem der theologische Impuls durch einen Vortrag ebenso gehört wie die geistliche Stärkung durch das gemeinsame Abendmahl." Der Gottesdienst wurde von Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr, Pastorin Bonna van Hove und Pastor Christoph Jebens gehalten. Die Predigt hielt Landesbischof Ralf Meister. Im Mittelpunkt stand der Predigttext für das Pfingstfest und mit ihm die geistliche Beauftragung von Menschen zum seelsorgerlichen Dienst. Dabei blickt der Predigttext auf Mose und seine Überforderungen in diesem Dienst und die Beauftragung von 70 Ältesten, die dann mit ihm gemeinsam in der Kraft des von Gott geschenkten Geistes den seelsorgenden Dienst für das Volk Israel wahrgenommen haben. Der Landesbischof ging in seiner Predigt auch der Frage nach, was geschieht, wenn Gott vollständig fehlt in der Konstitution von politischer und wirtschaftlicher Macht. Am Pfingstfest gehe es um die Ermächtigung durch Gottes Geist.
In dem Gottesdienst wurden die Pastorinnen und Pastoren geehrt, die im vergangenen Jahr ihr 25., 50. oder 55. Ordinationsjubiläum feierten. Sie erhielten ein silbernes Ansteckkreuz, das den Jubilaren vom Sprengel und dem Pfarrverein geschenkt wird. Landesbischof Meister steckte den Jubilaren das Kreuz an und Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr gratulierte ihnen mit einer roten Rose.
Die Ordination ist die Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung. Sie bleibt auch nach dem Eintritt in den Ruhestand gültig.