Kirche und Schule

Zehn gute Gründe für den Religionsunterricht

  1. Bildung braucht Religion. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Religion und religiöse Bildung. Eltern suchen Unterstützung für eine an religiös begründeten Werten orientierte Erziehung. Die religiöse Bildung braucht dafür ein eigenes und eigenständiges Schulfach.
  2. Zur Entwicklung und Unterstützung ihrer persönlichen Identität und ihrer Fähigkeit, mit unterschiedlichen Überzeugungen und vielfältigen Lebensformen umzugehen, brauchen Schülerinnen und Schüler die Auseinandersetzung mit Fragen von Religion und Glauben.
  3. Kunst und Kultur, Gesellschaft und Verfassung Deutschlands sind ohne Kenntnisse der Religionen und insbesondere der christlichen Religion nicht zu verstehen.
  4. Religionsunterricht gehört als ordentliches Unterrichtsfach zum Fächerkanon der öffentlichen Schule, damit für Schülerinnen und Schüler das Recht auf positive Religionsfreiheit gewährleistet wird. Gleichzeitig ist die Freiheit derjenigen Schülerinnen und Schüler zu wahren, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchten, für sie wird das Fach „Werte und Normen“ in den weiterführenden Schulen eingerichtet.
  5. Das Zusammenleben in einer multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft gelingt nur, wenn Kenntnisse der eigenen wie anderer Religionen und Kulturen bei den einzelnen Personen gegeben sind. Der Religionsunterricht vermittelt die dafür notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
  6. Der Religionsunterricht schafft die Grundlage für Toleranz, Respekt und ein Leben mit Differenzen.
  7. Im Religionsunterricht lernen Schülerinnen und Schüler, eigene Standpunkte zu entwickeln und andere zu verstehen. Erst von einem geklärten Standpunkt her kann ein Dialog mit anderen begonnen werden.
  8. Der Religionsunterricht lebt von der für alle erkennbaren Position des Faches und der Unterrichtenden: im Zentrum der religiösen Bildung steht nach evangelischem Verständnis der Gottesbezug. Auf dieser Grundlage lädt er zur kritischen Auseinandersetzung ein.
  9. Der Religionsunterricht erzieht zur Bereitschaft, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen. Er vermittelt die dazu notwendigen Normen und Werthaltungen und eröffnet Zugänge zu einem Gemeinwesen orientierten Auftreten und Engagement.
  10. Der Religionsunterricht lehrt den Umgang mit Gelingen und Erfolg genauso wie mit Schuld und Scheitern.

aus: „Handreichung zum evangelischen Religionsunterricht“ der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Frau Pastorin Dr. Christiane-Barbara Julius
Brandweg 38c
38518 Gifhorn
Aufgabenbereich:

Beauftragte für Kirche und Schule in den Kirchenkreisen Celle, Gifhorn, Soltau, Walsrode, Wolfsburg-Wittingen