Kirchenmusikalische Fachaufsicht

Orgelregister (WiebkeOstermeier, (c) by www.lichtemomente.net)

Der Kirchenmusikdirektor (KMD) eines Sprengels oder eines Fachaufsichtsbezirks nimmt in Zusammenarbeit mit dem Kreiskantor und dem Posaunenwart die Fachberatung aller Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker seines Bezirks wahr.

Das bedeutet im einzelnen:

  • Beratung in musikalischen Fragen
  • Unterstützung bei der Literaturbeschaffung
  • Besuche und kollegiale Beratung im Rahmen der Visitation
  • Beratung bei schwierigen Situationen im Chor, mit dem Kirchenvorstand oder Pfarramt
  • Abnahme von C- und D-Prüfungen
  • Weitergabe von Informationen aus der Landeskirche
  • Beratung bei der Neubesetzung von hauptberuflichen Stellen

Der KMD berät aber nicht nur die Musiker, sondern steht auch für Gespräche mit Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenvorständen in musikalischen Belangen bereit.

Im Sprengel Lüneburg gibt es die Fachaufsichtsbezirke Lüneburg und Celle.