Himmelfahrt

Himmelfahrt

"Bewegliches Fest": 40 Tage nach Ostern

Das Fest "Christi Himmelfahrt" (Lukas 24, 50-53/ Apostelgeschichte 1, 1-14) wird nicht, wie etwa Weihnachten, an einem festgelegten Datum gefeiert, sondern gehört zu den "beweglichen" Terminen im Kirchenjahr. Das liegt daran, dass der Himmelfahrstag vom Ostertermin abhängig ist.

Das Osterfest ist terminlich aber variabel. Es wird frühestens am 22. März und spätestens am 25. April gefeiert. Die Grundlage hierfür schuf das Konzil von Nicäa im Jahre 325. Damals wurde festgelegt, dass Ostern an dem ersten Sonntag nach dem auf den Frühlingsbeginn folgenden Vollmond gefeiert wird.

Entsprechend dem Osterfest ergibt sich somit auch für das Himmelfahrtsfest ein variabler kalendarischer Termin. Fest steht nur, dass es immer der 40. Tag nach Ostern und ein Donnerstag ist.

Theologisch beinhaltet dieses Fest die Aufnahme Christi in den Himmel, verbunden mit seiner Teilhabe an der Macht Gottes. Die christliche Gemeinde bekennt deshalb in ihrem "Credo": "Aufgefahren in den Himmel, sitzend zur Rechten Gottes".

Bezeugt ist das Fest erstmals für das vierte Jahrhundert. Das Geschehen des Himmelfahrstages wurde dabei durch Prozessionen, die zum Teil heute noch in Flurprozessionen weiterleben, nachvollzogen. Das Hochziehen einer Christus-Figur durch eine Öffnung in der Kirchen-Decke kam mancherorts dazu.

Fest verankert in der gottesdienstlichen Liturgie dieses Tages ist das Auslöschen der in der Osternacht entzündeten Osterkerze. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass nach den 40 Tagen der Erscheinung des Auferstandenen jetzt die Zeit seiner "leiblichen" und sichtbaren Gegenwart abgelaufen ist.

Kirchenmusikalisch wurde das Himmelfahrtsfest bisweilen durch besondere Musiken ausgezeichnet. So schuf Johann Sebastian Bach ein Himmelfahrtsoratorium.