Konfirmation

Ursprung und Bedeutung

Grundlage des Konfirmandenunterrichtes (KU) und der Konfirmation (K) ist die Taufe. So versteht sich der KU als nachgeholter Taufunterricht oder auch als auf die Taufe hinführender Unterricht.

In der Konfirmation geschieht die persönliche Übernahme dessen, was mit der Taufe vollzogen wurde bzw wird. Für Martin Luther sollte der Unterricht vor allem auch den Erwerb des nötigen Wissens für die verständige Teilnahme am Abendmahl vermitteln.

Obwohl Luther das katholische Sakrament der Firmung als heilsnotwendig ablehnte, schloss er doch eine rituelle Konfirmationshandlung mit Segenshandlung und Fürbittengebet nicht aus.

Als eigentlicher "Vater" der evangelischen Konfirmation gilt aber Martin Bucer (1491-1551). Sein Interesse orientierte sich an der Kirchenzucht. Ihm ging es darum, in der Auseinandersetzung mit den Wiedertäufern die Kindertaufe zu stärken.

Bucer verbindet mit der Konfirmation die Erneuerung des Taufbekenntnisses, die Handauflegung, die Fürbitte um den Heiligen Geist sowie die Aufforderung zum Abendmahl. Seit 1534 hat Bucer die Konfirmation gefordert und dann in der Hessen/Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung(1539) in die Tat umgesetzt.

In der Zeit des Pietismus (Ende 17. Jahrhundert bis Mitte 18. Jahrhundert) wird bei der Konfirmation stärker die persönliche Anrede, das persönliche Bekenntnis der einzelnen Konfirmanden und deren Mündigkeit in den Mittelpunkt gestellt. Bei der Konfirmation geht es nicht um das Lernen einer Lehre, sondern um Buße und Bekehrung.

In der Zeit der Aufklärung (ab Mitte 18. Jahrhundert) wird die Konfirmation eher zu einem gesellschaftlichen Ritual zum Abschluss der Schulzeit und zum Zeichen des Übergangs von der Kindheit in das Erwachsenenalter.

Pietismus und Aufklärung trugen wesentlich dazu bei, dass die Konfirmation sich als Institution ausbreitete. In diesem Jahrhundert, vor allem nach dem 2. Weltkrieg hat es zahlreiche Reformvorschläge für Konfirmandenunterricht und Konfirmation gegeben.

Nicht zuletzt die Einführung von Konfirmandenfreizeiten, in deren Rahmen häufig auch schon die Zulassung zum Abendmahl erfolgt, hat sich inzwischen in vielen Kirchengemeinden bewährt.

Mit Blick auf das Kirchenrecht wäre noch zu erwähnen, dass mit der Konfirmation das Recht zur Ausübung des Patenamtes erworben wird. Für das Ausüben des aktiven und passiven Wahlrechtes ist sie ebenfalls Voraussetzung.